A. Der Preis wird an journalistisch arbeitende Autoren verliehen. Daher
1. muss eindeutig erkennbar sein, wer den eingereichten (Print-, Hörfunk-, Fernsehoder
Internet-)Beitrag erstellt hat;
2. können Redaktionen/Redakteure nur für von ihnen selbst verfasste/erstellte, nicht aber
für von ihnen nur verantwortete Artikel, Serien oder Sendungen ausgezeichnet werden;
3. können Serien nur vorgeschlagen werden, wenn nicht mehr als fünf Autoren daran
beteiligt waren.
B. Aus organisatorischen Gründen wird der Umfang beschränkt.
1. Serien dürfen aus nicht mehr als acht Serienteilen bestehen;
2. Bei (Print-)Themenseiten muss eindeutig bezeichnet werden, welche/r Artikel
vorgeschlagen werden/wird;
3. Hörfunk- und TV-Beiträge (auch zusammengehörende Serien) sollen eine Gesamtlänge
von 30 Minuten nicht überschreiten;
4. Bücher, ganze Zeitschriften, Themen- oder Sonderhefte und Beilagen sind nicht zum
Wettbewerb zugelassen.
C. Es sind nur bestimmte Einreichungsformen (technische Standards) zulässig.
1. Von Seiten des Publikums und in begründeten Ausnahmefällen ist bei Printmedien
die Einsendung in Papierform als gut lesbare Kopie im Format DIN A4 möglich;
2. ansonsten sind die vorgeschlagenen Beiträge und die Begründungen in elektronischer
Form als Dateien (auf CD, DVD oder Speicher-Stick) einzureichen, nämlich
- die Begründungen und Vorschläge aus Printmedien als PDF-Datei,
- Hörfunk- und TV-Beiträge als zusammenhängende wma- oder vlc-Datei, sie dürfen also nicht aus mehreren Dateien bestehen;
- Dateien mit Vorschlägen zu Internet-Beiträgen sind mit Screenshot/s der Seite/n als PDF-Datei/en und mit URL-Adresse einzureichen.
Der Stiftungsvorstand
Hinweise Journalistenpreis 2011
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