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Werden Sie Zustifter!
Zuwendungen sind wichtig
Mit der Zielsetzung und Arbeit unserer STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ leisten wir einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Menschen und den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Wir fördern den Dialog zwischen Personen aus Politik, Wirtschaft und Religion und den regionalen Medien.

Wir stehen noch ganz am Anfang und unsere finanzielle Ausstattung ist bescheiden. Um unsere Arbeit in den nächsten Jahren konsequent fortführen zu können, benötigen wir Unterstützung von dritter Seite. Erst mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung als Spender, Sponsor und/oder Zustifter können wir in Zukunft etwas bewegen und die Stiftungsziele öffentlichkeitswirksam umsetzen. Wenn Sie sich also mit dem Gedanken tragen, als Förderer unserer STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ aktiv zu werden, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Anders als bei einer Spende oder beim Sponsoring (die für unsere Arbeit selbstverständlich auch wichtig sind), bedeutet Ihre Zustiftung eine Ausbau des Fundaments der Stiftung über Jahre hinaus: Jede Zustiftung geht in das Stiftungsvermögen ein und fördert den satzungsgemäßen Stiftungszweck. Auf diese Weise zeigen Sie eine besondere Form gemeinnützigen bürgerschaftlichen Engagements!

Unsere Aufgaben finanzieren wir nur aus den Erträgen des gesammelten Kapitals sowie aus Spenden und Sponsoring.

Wie wird man Zustifter?
Um Zustifter zu werden genügt eine formlose Absichtserklärung an die Adresse der Stiftung. Ihre Zustiftungen aber auch Spenden können dann auf das Konto der Stiftung, Nr. 48 86 100 bei der Sparda-Bank Südwest eG (BLZ 550 905 00), überwiesen werden. Jeder Stifter erhält eine besondere Stiftungsurkunde. und wird auf unseren Internetseiten namentlich geehrt.

Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
Ob Gewerbetreibender oder Einzelperson, Ihre Zustiftung, Spende oder Ihr Sponsoring an die STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ mindert Ihr steuerpflichtiges Einkommen. So können beispielsweise bis zu 5 vom Hundert des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte nach § 10b des Einkommensteuergesetzes steuerlich abgesetzt werde. Bei Unternehmen gelten alternativ 2 vom Tausend des Umsatzes und der Lohn- und Gehaltsumme als Obergrenze.

Zusätzlich dürfen Sie jährlich, unabhängig von der Höhe Ihres Jahreseinkommens, 20.450 Euro an Zuwendungen für die STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ als Sonderausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte abziehen.

Wenn Sie als Unternehmer einen Teil aus dem Vermögen Ihres Betriebes, z.B. ein Gebäude, eine Fläche oder einen Kunstgegenstand, unentgeltlich zukommen lassen möchten, so kann hierfür das Buchwertprivileg angewandt werden.

Großspenden über 25.565 Euro pro Zuwendung können im Rahmen der Höchstsätze im Jahr der Zuwendung, im vorangegangenem und in den folgenden fünf Jahren einkommensmindernd abgezogen werden.

Das Erbschaftsteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung vor, wenn der STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung zugewendet wird. Voraussetzung ist hierbei, dass kein Gegenleistungsverhältnis wie etwa beim Sponsoring bestehen darf.

Für Spenden bis zu 100 EUR reicht der Einzahlungsbeleg mit einem entsprechenden Verwendungszweck als Spendenquittung. Für größere Spenden stellt die STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ gerne Spendenbescheinigungen aus, die steuerlich geltend gemacht werden können.

Interesse? Nehmen Sie bitte Kontakt zum Stiftungsvorstand auf.


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