Zuwendungen sind wichtig
Mit der Zielsetzung und Arbeit unserer STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ
leisten wir einen Beitrag zur Verständigung zwischen den Menschen und
den unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen. Wir fördern den Dialog
zwischen Personen aus Politik, Wirtschaft und Religion und den regionalen
Medien.
Wir stehen noch ganz am Anfang und unsere finanzielle Ausstattung ist
bescheiden. Um unsere Arbeit in den nächsten Jahren konsequent fortführen
zu können, benötigen wir Unterstützung von dritter Seite. Erst mit Ihrer
tatkräftigen Unterstützung als Spender, Sponsor und/oder Zustifter können
wir in Zukunft etwas bewegen und die Stiftungsziele öffentlichkeitswirksam
umsetzen. Wenn Sie sich also mit dem Gedanken tragen, als Förderer
unserer STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ aktiv zu werden, stehen wir Ihnen
gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Anders als bei einer Spende oder beim Sponsoring (die für unsere Arbeit
selbstverständlich auch wichtig sind), bedeutet Ihre Zustiftung eine Ausbau
des Fundaments der Stiftung über Jahre hinaus: Jede Zustiftung geht in das
Stiftungsvermögen ein und fördert den satzungsgemäßen Stiftungszweck.
Auf diese Weise zeigen Sie eine besondere Form gemeinnützigen bürgerschaftlichen
Engagements!
Unsere Aufgaben finanzieren wir nur aus den Erträgen des gesammelten
Kapitals sowie aus Spenden und Sponsoring.
Wie wird man Zustifter?
Um Zustifter zu werden genügt eine formlose Absichtserklärung an die
Adresse der Stiftung. Ihre Zustiftungen aber auch Spenden können dann
auf das Konto der Stiftung, Nr. 48 86 100 bei der Sparda-Bank Südwest eG
(BLZ 550 905 00), überwiesen werden. Jeder Stifter erhält eine besondere
Stiftungsurkunde. und wird auf unseren Internetseiten namentlich geehrt.
Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig.
Ob Gewerbetreibender oder Einzelperson, Ihre Zustiftung, Spende oder
Ihr Sponsoring an die STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ mindert Ihr steuerpflichtiges
Einkommen. So können beispielsweise bis zu 5 vom Hundert des
Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte nach § 10b des Einkommensteuergesetzes
steuerlich abgesetzt werde. Bei Unternehmen gelten alternativ 2 vom
Tausend des Umsatzes und der Lohn- und Gehaltsumme als Obergrenze.
Zusätzlich dürfen Sie jährlich, unabhängig von der Höhe Ihres
Jahreseinkommens, 20.450 Euro an Zuwendungen für die STIFTUNG PRESSE
CLUB MAINZ als Sonderausgaben von dem Gesamtbetrag der Einkünfte
abziehen.
Wenn Sie als Unternehmer einen Teil aus dem Vermögen Ihres Betriebes,
z.B. ein Gebäude, eine Fläche oder einen Kunstgegenstand, unentgeltlich
zukommen lassen möchten, so kann hierfür das Buchwertprivileg angewandt
werden.
Großspenden über 25.565 Euro pro Zuwendung können im Rahmen der
Höchstsätze im Jahr der Zuwendung, im vorangegangenem und in den
folgenden fünf Jahren einkommensmindernd abgezogen werden.
Das Erbschaftsteuergesetz sieht eine Steuerbefreiung vor, wenn der
STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung
zugewendet wird. Voraussetzung ist hierbei, dass kein Gegenleistungsverhältnis
wie etwa beim Sponsoring bestehen darf.
Für Spenden bis zu 100 EUR reicht der Einzahlungsbeleg mit einem
entsprechenden Verwendungszweck als Spendenquittung. Für größere
Spenden stellt die STIFTUNG PRESSE CLUB MAINZ gerne Spendenbescheinigungen
aus, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Interesse? Nehmen Sie bitte Kontakt zum Stiftungsvorstand auf.
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